Beitragsordnung
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Beitragsordnung der Fußballspielgemeinschaft Bad Wünnenberg/Leibergvom 18.11.2008
1. Die folgenden Beitragsregelungen wurden am 18.11.2008 in einer Mitgliederversammlung verabschiedet.
2. Die Beitragsordnung unterscheidet Neumitglieder ab 1.1.2009 und Bestandsmitglieder. Bestandsmitglieder sind Personen, die am 31.12.2008 bereits Mitglied im TuS Bad Wünnenberg oder HTSV Leiberg sind.
3. Beitragsregelungen für Neumitglieder ab 1.1.2009
Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 3,00 € mtl.
- bei gleichzeitiger Mitgliedschaft im TuS/HTSV 1,50 € mtl.
Erwachsene bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres/
Rentner/Passive Mitglieder 3,50 € mtl.
Erwachsene nach Vollendung des 23. Lebensjahres 5,00 € mtl.
Familienbeitrag (ab 2 Personen)
anrechenbar sind Ehegatten und Kinder/Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 7,50 € mtl.
Maßgebend für die Beitragserhebung ist bei laufenden Mitgliedschaften das Lebensalter zum 1.1. eines Jahres
Die Beiträge sind bei Vereinseintritt bis zum 30.6. in voller Höhe, ab 1.7. in Höhe des halben Jahresbeitrages zu entrichten.
Beitragsanpassungen werden nur zum 1.1. des folgenden Jahres vorgenommen.
4. Beitragsregelung für Bestandsmitglieder
Für Bestandsmitglieder wird ein Zusatzbeitrag erhoben.
Einzelmitglieder (auch Kinder) 1,00 € mtl.
Familienbeitrag (ab 2 Personen)
anrechenbar sind Ehegatten und Kinder/Jugendliche
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 1,50 € mtl.
Passive Mitglieder/Rentner kein Beitrag
Jugendliche, die ab 2009 das 18. Lebensjahr vollenden zahlen ab dem folgenden Kalenderjahr den satzungsmäßigen Beitrag für Neumitglieder.
Beitragsanpassungen werden nur zum 1.1. des folgenden Jahres vorgenommen.
5. Die Beiträge sind fällig zum 1.6. jeden Jahres.
6. Änderungen in den Verhältnissen haben die Mitglieder unverzüglich dem Vorstand mitzuteilen.